Biogasanlage

Biogas

Wir geben Gas!

Sie müssen bei der Planung, der Errichtung oder dem Umbau sowie beim Betrieb Ihrer Biogasanlage eine Reihe von Entscheidungen treffen, die oft rechtliche Folgen haben. Aufgrund unserer mehrjährigen Erfahrung im Biogasbereich kennen wir die kritischen Situationen gut, die sich im Anlagenalltag ergeben. Wir stehen an Ihrer Seite.

Anlagenbetreiber unterstützen wir, wenn es um die Planung und Umsetzung von Umbaumaßnahmen geht. Insbesondere bei der Flexibilitätsprämie ist es nicht allein mit einem Auftrag an einen Packager getan. Es müssen eine Reihe von Fragen geklärt sein, zum Beispiel: Wie ist die Bestandsanlage berücksichtigt? Wer macht das Schnittstellenmanagement? Welche elektrische und thermische Leistung soll die Anlage nach dem Umbau haben? Wer haftet in welchem Umfang wofür?
Um diese Fragen zu klären und spätere Streitigkeiten zu vermeiden, entwickeln wir gemeinsam einen Vertrag, der dann mit dem Packager oder anderen Dienstleistern verhandelt wird.

Umbaumaßnahmen, aber auch Wartungsarbeiten laufen nicht immer glatt. Wenn etwas schiefgeht, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kostet Sie als Anlagenbetreiber auch Geld. Die Mängelgewährleistung und Schadensersatzansprüche können Ihnen helfen. Dafür müssen wir die Frage klären, ob Ihr Vertragspartner Fehler gemacht hat und dafür rechtlich verantwortlich ist. Meistens spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB - eine Rolle, die aber nicht unbedingt uneingeschränkt gelten. Wir sehen uns die Auftragslage an und ordnen für Sie die Rechtslage, um mit Ihnen das weitere Vorgehen abzustimmen.

Ein schwieriges Thema ist der Umgang mit Ihrer Versicherung. Als Anlagenbetreiber zahlen Sie oft hohe Prämien, für die Sie im Schadenfall dann eine Leistung erwartet. Manchmal streiten Sie sich aber schon, ob überhaupt ein Schadenfall vorliegt. Die Bedingungswerke der Betriebsunterbrechungsversicherung und auch der Maschinenversicherung lassen sich auslegen, so dass schon die Frage nach dem Schadenseintritt zu einem Gerichtsverfahren führen kann. Bevor Sie sich auf einen langen und möglicherweise teuren Prozess einlassen müssen, klären wir Ihre Rechte.

Auch im übrigen Anlagenbetrieb kann es rechtlich kompliziert werden. Seien es verspätete Zahlungen des Netzbetreibers oder Direktvermarkters, Anfragen der Aufsichtsbehörden oder Vertragsfragen mit Lieferanten. Wir sind für Sie da.

Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Grasweg 26, 24118 Kiel
Tel.: +49 431 530523-30
Fax: +49 431 530523-39

E-Mail: info@ebertrecht.de

Geschäftsführer:
Rechtsanwalt Dr. iur. Tim Ebert
Sitz: Kiel, Registergericht: Amtsgericht Kiel, HRB 12783 KI

UStID: DE 276 019 644
Leistungen
  Erneuerbare Energie
  Vertragsgestaltung
  Steuerrecht
  Verwaltungsrecht

Unser Team
  Dr. Tim Ebert
  Annette Sieckmann
  Phillipp Markmann
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