Betreiber von Biogasanlagen

Biogasanlagen sind komplexe technische Anlagen, bei denen viele verschiedene Komponenten ineinandergreifen müssen. Regelmäßig handelt es sich bei den Anlagen nicht um „Anlagen von der Stange“, sondern um individuell gewachsene Projekte, die über die Zeit erweitert und verändert wurden. In jüngerer Zeit steht neben der Stromerzeugung insbesondere die Schaffung dezentraler Wärmeversorgungen im Fokus. Derartige Projekte ermöglichen eine regionale Versorgung und ist regelmäßig sowohl für die Betreiber als auch die Gemeinden, aber auch die Bürger oder einzelne Gewerbe von größtem Vorteil.

Die Rechtsberatung im Biogasbereich erfordert auf Grund der technischen Komplexität der Anlagen nicht nur juristisch Fertigkeiten auf hohem Niveau sondern stellt auch an das technische und naturwissenschaftlichen Verständnis des Beratenden hohe Anforderungen. Sie müssen bei der Planung, der Errichtung oder dem Umbau sowie beim Betrieb Ihrer Biogasanlage eine Reihe von Entscheidungen treffen, die oft rechtliche Folgen haben.

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von Neu- und Umbaumaßnahmen, bei denen eine Reihe von Fragen geklärt werden müssen: Wie ist die Bestandsanlage berücksichtigt? Wer macht das Schnittstellenmanagement? Welche elektrische und thermische Leistung soll die Anlage nach dem Umbau haben? Wer haftet in welchem Umfang wofür? Um diese Fragen zu klären und spätere Streitigkeiten zu vermeiden, entwickeln wir gemeinsam einen Vertrag, der dann mit dem Packager oder anderen Dienstleistern verhandelt wird.

Umbaumaßnahmen, aber auch Wartungsarbeiten laufen nicht immer glatt. Wenn etwas schiefgeht, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kostet Sie als Anlagenbetreiber auch Geld. Die Mängelgewährleistung und Schadensersatzansprüche können Ihnen helfen. Dafür müssen wir die Frage klären, ob Ihr Vertragspartner Fehler gemacht hat und dafür rechtlich verantwortlich ist. Meistens spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB – eine Rolle, die aber nicht unbedingt uneingeschränkt gelten. Wir sehen uns die Auftragslage an und ordnen für Sie die Rechtslage, um mit Ihnen das weitere Vorgehen abzustimmen. Hierbei ist häufig die richtige Weichenstellung ganz am Anfang entscheidend. Zögern Sie daher nicht zu fragen, bevor ein kleines Problem zu einem großen Problem wird.

Ein schwieriges Thema ist der Umgang mit Ihrer Versicherung. Als Anlagenbetreiber zahlen Sie oft hohe Prämien, für die Sie im Schadenfall dann eine Leistung erwartet. Manchmal streiten Sie sich aber schon, ob überhaupt ein Schadenfall vorliegt. Die Bedingungswerke der Betriebsunterbrechungsversicherung und auch der Maschinenversicherung lassen sich auslegen, so dass schon die Frage nach dem Schadenseintritt zu einem Gerichtsverfahren führen kann. Bevor Sie sich auf einen langen und möglicherweise teuren Prozess einlassen müssen, klären wir Ihre Rechte.

Auch im übrigen Anlagenbetrieb kann es rechtlich kompliziert werden. Seien es verspätete Zahlungen des Netzbetreibers oder Direktvermarkters, Anfragen der Aufsichtsbehörden oder Vertragsfragen mit Lieferanten. Wir sind für Sie da.

Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Interesse an den technischen und naturwissenschaftlichen Details der Anlagen ist es uns möglich praxisgerechte Ergebnisse zu erzielen.

  • Wir unterstützen Anlagenbetreiber bei der Umsetzung von Umbaumaßnahmen, durch eigene Vertragswerke und bei Verhandlungen mit den Packagern und anderen Dienstleistungsunternehmen.
  • Wir prüfen Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Bauunternehmen.
  • Wenn Ihre Versicherung den Betriebsunterbrechungsschaden oder die Motorinstandsetzung nicht zahlen will, prüfen wir Ihre Rechte.
  • Sollten Sie Ihre Einspeisevergütung zu spät oder sogar gar nicht erhalten, setzen wir uns mit Ihrem Netzbetreiber auseinander.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Biogas

  • Zahlt im Schadensfall die Versicherung?
  • Habe ich noch Garantie- oder Gewährleistungsansprüche?
  • Muss ich die Vergütung zurück zahlen?
  • Kann ich meine Anlage auf ein anderes Substrat umstellen? Wie wirkt sich das auf die Vergütung aus?
  • Habe ich Ansprüche gegen den Handwerker, Zulieferer, Gärrestabnehmer?

Fragen und Antworten nach Zielgruppen geordnet

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