Erneuerbare Energien, Vertragsgestaltung und Steuerrecht
Ihr Projekt braucht eine optimale rechtliche Betreuung. In unseren Schwerpunktbereichen Erneuerbare Energien, Vertragsgestaltung und Steuerrecht bieten wir Ihnen optimale Rechtsdienstleistungen. Um Ihre Interessen umzusetzen, greifen wir zurück auf die besonderen Kenntnisse unserer Rechtsanwälte und deren mehrjährige praktische Erfahrung in der Projektarbeit.
Alle von uns bearbeiteten Rechtsbereiche zeichnen sich durch komplexe Zusammenhänge und eine stete Rechtsentwicklung aus. Wir behalten den Überblick!
Die ständige Weiterentwicklung der Vergütungsregelungen im EEG bis hin zur Ausschreibung, immer wieder neue Fragestellungen in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Änderungen im Planungsrecht stellen besondere Herausforderungen bei der Projektarbeit im Bereich der Erneuerbaren Energien dar. Das Team ist so gut über verschiedene Ebenen vernetzt, dass wir stets auf dem Laufenden sind. So gewährleisten wir eine zukunftssichere Projektrealisierung, die wirtschaftliche Fragen in die Berücksichtigung einbezieht. Zusammen mit Ihnen entwickeln wir praxisnahe Lösungen.
Unser Ansporn ist eine rechtlich und wirtschaftlich optimale Projektumsetzung.
Vor dem Abschluss des ersten Nutzungsvertrags kann eine Initialberatung durch uns bereits rechtliche Schwierigkeiten im Zuge der Projektentwicklung identifizieren. Wenn wir das Projekt von Anfang an kennen, können wir in den weiteren Phasen optimal beratend zur Seite stehen und Ihre Ziele gegenüber Grundstückseigentümern, Behörden und Projektpartnern ideal durchsetzen.
Die Realisierung Ihres Windparkprojekts ist ohne eine rechtliche Beratung normalerweise nicht mehr möglich. Mit unserem ergebnisorientierten Ansatz zielen wir auf tragbare Lösungen in einem optimierten Zeitrahmen ab.
Biogasanlagen sind komplexe technische Anlagen, bei denen viele verschiedene Komponenten ineinandergreifen müssen. So ist es auch bei der Rechtsberatung: Nicht nur unsere rechtlichen Kenntnisse, sondern auch das technische Verständnis ermöglichen uns praxisgerechte Ergebnisse zu erzielen.
Eine rechtzeitige Beratung, insbesondere vor der Neuanschaffung eines BHKW, möchten wir Ihnen unbedingt empfehlen.
Verträge sollen die rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien dauerhaft regeln, die Interessen ausgleichen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen schaffen. Sowohl im Bereich der Erneuerbaren Energien als auch im übrigen Wirtschaftsbereich müssen Verträge daher vorausschauend und orientiert an den rechtlichen Vorgaben gestaltet werden. Wir sorgen dafür, dass Sie auf Augenhöhe mit Ihren Geschäftspartnern interessengerechte und wirtschaftlich sowie steuerlich sinnvolle Verträge verhandeln.
Wir verstehen uns als Ergänzung zu Ihrem Steuerberater, der Ihre steuerlichen Verhältnisse am besten kennt und bei dem Sie mit Jahresabschlusserstellung und Buchführung gut aufgehoben sind. Wenn es um umfangreichere Einspruchs- und Klageverfahren, das Steuerstrafrecht und die Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung steuerlicher Belange geht, sind wir dagegen zu Hause. Wir kooperieren dabei eng mit Ihrem Steuerberater und bieten auch fachlichen Austausch und zweite Meinung.
Ohne die Genehmigungsbehörde kann Ihr Projekt nicht umgesetzt werden. Aber auch mit den Behörden wird es nicht einfach. Schon in der Vorbereitung des Antrags bewahren wir Sie vor leichtfertigen Fehlern und gehen mit Ihnen gemeinsam den Weg bis zur Genehmigung. Auch wenn die Behörde nach Inbetriebnahme noch Forderungen stellt, setzen wir Ihr Interesse an einem reibungslosen Betrieb an erste Stelle.