
Naturschutzeinschränkungen nach Inbetriebnahme?
22. Juli 2019 - Die unteren Naturschutzbehörden schauen ganz genau hin, wenn Windenergieanlagen genehmigt werden. Erfahren sie später etwas Neues über gefährdete Tiere, vor allem der Avifauna, wollen sie den Betrieb des Windparks auch nachträglich einschränken. Eine aktuelle Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom 13.03.2019 - 12 LB 125/18 - haben wir zum Anlass für eine Checkliste zu diesem Thema genommen.
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