Steuerrecht

Steuerliche Regelungen betreffen heute nahezu alle Lebensbereiche – oftmals, ohne dass Sie etwas davon ahnen. Das Steuerrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das laufend Änderungen unterliegt. Insofern gibt es viele Möglichkeiten, Ihre Verhältnisse steuersparend zu gestalten.

Frau Rechtsanwältin Sieckmann verfügt seit 2005 über die Zusatzqualifikation als Fachanwältin für Steuerrecht. Sie überblickt daher sowohl allgemeine Rechtsgebiete als auch das Steuerrecht und die auftretenden Überschneidungen.

Sobald eine Abfassung oder Änderung von Verträgen notwendig ist, übersteigt dies oft die Befugnisse und Kenntnisse Ihres Steuerberaters. Wir verstehen uns somit als Ergänzung zu Ihrem Steuerberater, der Ihre steuerlichen Verhältnisse am besten kennt und bei dem Sie mit Ihren Steuererklärungen, Ihrer Jahresabschlusserstellung und Ihrer Buchführung gut aufgehoben sind.

 

Wir unterstützen hier insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Verträge zwischen GmbH und Gesellschafter unter Berücksichtigung der Vorgaben der Finanzverwaltung und Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung
  • Unternehmenskaufverträge (Asset-Deal oder Share-Deal)
  • Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • Nachfolgeberatung mit erbrechtlichem Bezug

In vielen Bereichen ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt und/oder es laufen Muster-Verfahren bei den Finanzgerichten. In diesen Fällen wendet die Finanzverwaltung üblicherweise eine für den Fiskus günstige Rechtsauffassung an, die Sie aber bares Geld kostet. Wir identifizieren mögliche Angriffspunkte in Ihren Steuerbescheiden, sondieren die aktuelle Rechtsprechung und führen Einspruchs- und Klageverfahren, die Ihrem Steuerberater zu aufwendig sind. Wir argumentieren dabei auf Augenhöhe mit der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes und den Finanzgerichten, da dort auch Juristen sitzen.

 

Unser Extra-Tipp für Sie:

Wenn Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des Steuerbescheides Einspruch beim Finanzamt einlegen. Dadurch wird der Bescheid für eine Änderung offengehalten. Maßgeblich ist der Zugang des Einspruchs beim Finanzamt. Nach Ablauf dieses Monats wird der Steuerbescheid bestandskräftig und kann nur noch in Ausnahmefällen geändert werden.

Wenn Ihnen der Vorwurf der Steuerhinterziehung gemacht, die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekannt gegeben wird oder die Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, ist dies immer eine belastende Situation für Sie und Ihre Familie. Wir stehen Ihnen zur Seite, übernehmen die Steuerstrafverteidigung und bemühen uns, die Angelegenheit möglichst geräuschlos für Sie zu erledigen.

Wenn Sie Sorge haben, Einnahmen nicht vollständig und richtig erklärt zu haben, sollte Ihre erste Anlaufstelle nicht Ihr Steuerberater sein. Dieser dürfte für Sie die laufenden Steuererklärungen und Jahresabschlüsse dann nur unter Berücksichtigung der zusätzlichen Einnahmen abgeben, weil er sich sonst der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen kann. Damit wäre der Sachverhalt aber dem Finanzamt bekannt und eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Wir schätzen für Sie die möglichen Steuernachforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen ein und begleiten Sie bei einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerrecht

  • Wie kann ich mich gegen einen Steuerbescheid wehren?
  • Wie lange dauert ein finanzgerichtliches Verfahren?
  • Photovoltaik auf dem Dach – welche steuerlichen Pflichten muss ich einhalten?
  • Was gilt im Bereich der Stromsteuer für mich als Lieferant von Strom aus erneuerbarer Energie?
  • Bei mir auf dem Grundstück wird eine Photovoltaikanlage errichtet – Wie kann ich hohe Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer vermeiden?
  • Muss ich als Grundstückseigentümer Umsatzsteuer auf das Nutzungsentgelt des Betreibers der Windenergieanlage zahlen?
  • Habe ich mich mit einem bestimmten Verhalten wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht?
  • Welche Voraussetzungen gelten für eine strafbefreiende Selbstanzeige?
  • Ich habe vergessen, bestimmte Einnahmen zu erklären – wie sage ich es meinem Finanzamt?
  • Bei mir steht die Steuerfahndung vor der Tür – muss ich sie rein lassen?