Gesellschaftsrecht

Immer dann, wenn sich zwei oder mehr Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen, entsteht eine Gesellschaft. Wir empfehlen dringend einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Dies dient der klaren Regelung und Streitvermeidung. Frau Rechtsanwältin Sieckmann verfügt zusätzlich über eine Qualifikation als Fachanwältin für Steuerrecht, so dass steuerliche Aspekte mit betrachtet werden.

 

Definition des Gesellschaftsrechts

Das Gesellschaftsrecht unterteilt sich in Regelungen zu Personengesellschaften und Körperschaften. Die Grundform der Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Hiervon ausgehend haben sich die Personenhandelsgesellschaften (Offene Handelsgesellschaft – OHG und Kommanditgesellschaft – KG), sowie die Partnerschaftsgesellschaft (für die freien Berufe) entwickelt.

Die Grundform der Körperschaft ist der Verein. Hierauf aufbauend gibt es die Genossenschaft und die Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH und Aktiengesellschaft – AG).

Diese möglichen Gesellschaftsformen gibt das Gesetz zwingend vor. Wie jedoch die Gesellschafter ihre Gesellschaft im Innenverhältnis ausgestalten wollen, ist weitestgehend ihre freie Entscheidung. Daher ist es wichtig, dass Sie hier gut beraten sind und wir mit Ihnen gemeinsam einen Gesellschaftsvertrag entwickeln, mit dem Sie am Ende über einen langen Zeitraum zufrieden sind.

 

Kapitalgesellschaften

Mit der Rechtsform der Kapitalgesellschaft erreichen Sie eine Haftungsbegrenzung. Ihr privates Vermögen als Gesellschafter ist vor dem Zugriff der Gläubiger der Gesellschaft in der Regel geschützt. Es gibt jedoch eine Reihe von Sonderfällen, die wir Ihnen gerne erläutern, in denen es doch zu einer Haftung mit dem Privatvermögen kommt. Beispielhaft zu nennen sind hier Pflichtverletzungen als Geschäftsführer der Gesellschaft oder Geschäfte zwischen Gesellschaft und Ihnen als Gesellschafter, die zu insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbeständen führen.

 

Verbindung von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft

Um die Vorteile einer Personengesellschaft mit den Vorteilen einer Kapitalgesellschaft zu verbinden, haben sich teilweise Mischformen entwickelt. Zu nennen sind hier die GmbH & Co. KG und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB).

Soweit Sie unternehmerisch mit ihrer Gesellschaft tätig werden, entstehen zusätzlich Steuerpflichten. Hier gilt es Fallstricke zu vermeiden und im Gesellschaftsvertrag die richtigen Weichen zu stellen, um eine zutreffende, aber auch günstige Besteuerung zu erreichen.

Wichtige Information zum Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften: Die umfangreichste Gesetzesänderung in diesem Bereich seit vielen Jahren gilt ab 01.01.2024. Lassen Sie Ihren bestehenden Gesellschaftsvertrag rechtzeitig überprüfen und anpassen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gesellschafsrecht

  • Welche Rechtsform soll ich wählen?
  • Wie unterscheidet sich die Besteuerung der GmbH und der Personengesellschaft?
  • Wie sollen Beschlüsse gefasst werden und welche Mehrheiten sind dafür erforderlich?
  • Wer wird Geschäftsführer?
  • Welche Haftungsrisiken gibt es?
  • Wann gibt es Gewinnausschüttungen oder Tätigkeitsvergütungen?
  • Wie lange wollen die Gesellschafter sich zusammentun und welche Kündigungsrechte soll es geben?
  • Wie können Gesellschaftsanteile weitergegeben werden?
  • Was geschieht im Falle des Todes eines Gesellschafters und wie sollte die Rechtsnachfolge geplant werden?
  • Welche Abfindung soll es bei Ausscheiden eines Gesellschafters geben?
  • Und wenn es doch zum Streit kommt- Schiedsgerichtsklauseln?